Weg zur korrekten Abrechnung

Ihr Weg zur korrekten Abrechnung sollte sich an den aktuell geltenen Gesetzen und der aktuellen Rechtssprechung halten. Hierbei ist nicht ausschlaggebend, was einzelne Verbände meinen, sondern einzig und allein, ob Sie sich strafbar machen und dadurch den Schutz Ihres Patienten aufgeben.
1. Eine Abrechnung muss inhaltlich transparent sein: „Für den VN einer PKV besteht zumindest die nebenvertragliche Pflicht, die von ihm bei seinem Versicherer eingereichten Rechnungen darauf zu prüfen, ob die darin aufgeführten Leistungen auch tatsächlich durchgeführt wurden.“ (AG München 282 C 28161/12 vom 04.07.2013)
2. Eine Abrechnung stellt ein Abbild der Dokumentation dar: „Der Behandelnde ist verpflichtet, zum Zweck der Dokumentation in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit der Behandlung eine Patientenakte in Papierform oder elektronisch zu führen.“ (BGB § 630 f Abs. 1)
3. Eine Abrechnung muss vollständig sein: „Der Behandelnde ist verpflichtet, in der Patientenakte sämtliche aus fachlicher Sicht für die derzeitige und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse aufzuzeichnen.“ (BGB § 630 f Abs. 2)

Ihre Schritte, dieses umsetzen sollten den 3-Punkte-Plan beinhalten:
1. Aufklärung über die Spiegelung der Dokumentation in der Abrechnung. Nutzen Sie hierzu gerne unsere Hilfe (Preis und Abrechnung in der heilpraktischen bzw. osteopathischen Praxis) und Optimierung der Patientenführung nach Vorgaben des QM-Handbuchs.
2. Verfeinerung und Absicherung der Dokumentation durch ein QM-Handbuch, welches die Grundsätze der Dokumentation und Abrechnung regelt. Dieses sorgt für eine schnellere und sichere Dokumentation.
3. Verbesserung der Gesprächsführung durch regelmäßiges Training auf den QM-Zirkeln.